Kiessandabbau

Unsere Gesellschaft verfügt über eine vom Gebietsbergamt in Bratislava erteilte Bergbauberechtigung, aufgrund derer wir berechtigt sind, Tagebautätigkeiten im Sinne des § 2 Buchst. b) bis e) und g) des Gesetzes Nr. 51/1988 Slg. über Bergbautätigkeiten, Sprengstoffe und staatliche Bergbauverwaltung in der geltenden Fassung durchzuführen.

Wir verfügen über mehrere Lagerstätten, die das Potenzial haben, Kiessande als unsortiertes Material für den Bau zu verwenden, aber auch für die weitere Aufwertung zu Kiesfraktionen, die sich als Qualitätsbestandteile von Beton oder für die Herstellung von Betonfertigteilen eignen.